Angewandte
Psychologie


Die Rechtspsychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie und hat die Anwendung psychologischer Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf Probleme des Rechtswesens zum Gegenstand. Sie lässt sich grob in zwei Unterkategorien der forensischen Psychologie (im Rahmen von Gerichtsverfahren) und der Kriminalpsychologie (Entstehung und Aufdeckung von Kriminalität, Kriminalprävention, Täterbehandlung) aufteilen. Rechtspsychologie ist bedeutsam für alle Gebiete von Recht und Rechtsprechung, in denen grundlegende Aspekte des Verhaltens und Erlebens von Menschen in diesem Kontext eine Rolle spielen. Die forensische Psychologie befasst sich mit dem Zusammenhang von Straftaten und psychischer Verfassung der daran als Täter und Opfer beteiligten Menschen. Aus historischen Gründen hat sich im deutschsprachigen Raum die forensische Psychologie als eigenständige anwendungsbezogene Teildisziplin der Rechtspsychologie etabliert, die ihre Existenz letztlich dem zunehmenden Bedarf der Justiz an psychologischer Sachkunde verdankt.

War es zunächst primär das Strafrecht, in dem die wissenschaftliche Psychologie – etwa bei Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen oder Schuldfähigkeit von erwachsenen bzw. Verantwortungsreife von jugendlichen und heranwachsenden Tätern – instrumentell nutzbar gemacht wurde, so hat sich der Schwerpunkt der Sachverständigentätigkeit in den letzten Jahren immer mehr in das breite Spektrum zivilrechtlicher Problembereiche, wie bspw. Familien- und Kindschaftsrechtsverfahren, verlagert.

Rechtspsychologische Gutachten im Familienverfahren werden angefordert, wenn in einer Kinder betreffenden Angelegenheit weitere Informationen zur Klärung einer juristischen Frage eingeholt werden sollen. Wenn Gerichte oder Staatsanwaltschaften ein forensisch-psychologisches Gutachten in Auftrag geben, geht es darum, dass Juristen ihre Entscheidungen in dem jeweiligen Verfahren anhand einer Expertise absichern wollen, z.B. wenn Aussage gegen Aussage steht, bzgl. elterlicher Erziehungsfähigkeit, bei etwaigen Kindeswohlgefährdungen, möglichen Hilfemaßnahmen, vorzeitigen Haftentlassungen etc.

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